Als Unternehmer haben Sie Sorge dafür zu tragen, dass die brandschutztechnische Einrichtung einwandfrei funktioniert. Hierzu müssen Sie Ihre Brandschutzeinrichtung regelmäßig warten oder instand setzen. Neben dem Sicherstellen von Leben retten im Ernstfall, stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und erhalten die Gewährleistung von Ihren Brandschutzprodukten aufrecht. GBS führt die Wartungen und Instandhaltungen nach der VDMA 24184-7, DIN 18232 und DIN 14461, DIN 14406 sowie der Landesbauordnung durch. Um herauszufinden, welche Anforderungen bei Ihren Brandschutzeinrichtungen bezüglich Wartung, Wartungs-Rhytmus oder/und Instandhaltung ergeben, führen wir vorab eine Vor-Ort-Inspektionen durch. Folgende Brandschutzeinrichtungen warten wir bzw. setzen wir Instand:
→ Feuerlöscher
→ RWA-Anlagen (Rauch -und Wärmeabzug)
→ Wandhydranten
→ Brandschutztür
→ Brandschutzklappe
→ Notausgangsbeleuchtung
GBS betreut Sie ganzheitlich. Wir haben es im Blick, wann die nächste Prüfung und Wartung in Ihrem Unternehmen ansteht. Wir führen vorab Inspektionen vor, um daraus dann Maßnahmen abzuleiten, welche Anforderungen an Wartung, Instandsetzung und Instandhaltung vor allem an Wartungsrhythmen sich ergeben.
Einzelhandel, Hotellerie oder Krankenhäuser - Wir warten Ihre gewerbliche Brandschutzeinrichtungen deutschlandweit. Ob NRW, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bayern oder Baden-Württemberg. Für Sie ist uns kein Weg zu weit!
Wir verfügen als externe Brandschutzbeauftragter über jahrelange Fachexpertise im Bereich Brandschutz. Wir beachten je Branche die geltenden gesetzlichen Anforderungen und Normen. Alle Wartungsarbeiten führen wir nach der VDMA 24184-7, DIN 18232 und DIN 14461, DIN 14406 sowie der Landesbauordnung durch.
Wir sorgen dafür, dass Brandschutzsysteme und -ausrüstungen ordnungsgemäß funktionieren. Durch regelmäßige Wartung können wir potentielle Defekte und Probleme frühzeitig erkennen. Dadurch gewährleisten wir die Sicherheit von Personen und Eigentum. Zudem kann eine nachgewiesene und gut dokumentierte Wartung von Brandschutzvorrichtungen dazu beitragen, dass Versicherungsprämien gesenkt werden, da die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Brände verringert wird. Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer von Brandschutzausrüstung und -systemen. Das kann ebenfalls die Kosten für Ersatzbeschaffungen senken. Wir beachten die Wartungsintervalle gemäß den Herstellerempfehlungen und geltenden Vorschriften, um die optimalen Vorteile der Wartung zu nutzen.
Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte sind unerlässlich in Ihrem Unternehmen. Für Verkaufsflächen, Krankenhäuser oder Unternehmen gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 ArbSchG sind Selbsthilfekräfte verpflichtend. GBS bildet in Ihrem Unternehmen die Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte vor Ort aus. Die Schulung beinhaltet einen Theorie und einen Praxis-Teil à 45 Minuten. Der Theorie-Teil teilt sich in fünf Themenbereiche: Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und Verhalten im Brandfall. In der Praxis setzen wir das Erlernte aus der Theorie um. Darüber hinaus bieten wir auch Brandschutzunterweisungen an, in der wir folgende Inhalte vermittelt werden: Flucht- und Rettungswege, Evakuierungsmaßnahmen, Brandgefahren im Betrieb, Brandklassen, Brandbekämpfung (u.a. Einsatz von Feuerlöschern).
Die DGUV Vorschrift 3 dient der Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in Arbeitsstätten. Die Prüfungen müssen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Als qualifizierte Elektrofachkräfte / externe Prüfer prüft GBS Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der Vorschrift. Dies umfasst unter anderem die Prüfung von Leitungen, Schaltern, Steckdosen, Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen. Nach ordnungsgemäßer Prüfung der Anlagen erhalten Sie von uns die erforderliche Dokumentation. Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 trägt dazu bei, Unfälle durch elektrische Gefahren zu verhindern, Sachschäden zu vermeiden, die Lebensdauer von Betriebsmitteln zu verlängern, Betriebsausfälle zu vermeiden und vor allem die Sicherheit von Mitarbeitern und Unternehmen zu gewährleisten.
Feuerlöscher sind Teil der Wartung der Brandschutzeinrichtungen. Je nachdem, wo Sie Ihre Feuerlöscher installiert haben, werden diese beispielsweise durch äußere Witterungseinflüsse oder nicht korrekte Installation mehr oder weniger stark beansprucht. Daher gibt es unterschiedliche gesetzliche Anforderung (EN 3, ASR A2.2, DIN 14406 T4) für die Instandhaltung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher. Deshalb müssen die Feuerlöscher alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden, um die brandschutz- und sicherheitstechnische Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die innere Prüfung erfolgt alle 5 Jahre, die äußere Festigkeitsprüfung nach 10 Jahren. Sollten Feuerlöscher im Einsatz gewesen, müssen Sie diese sogar sofort wieder Instand setzen und warten. GBS ist gemäß DIN 14406-4 berechtigt die Wartung, Prüfung, Instandhaltung, Instandsetzung durchzuführen. Nach erfolgreicher Prüfung der Instandhaltung erbringen wir die notwendige Prüfplakette auf den Feuerlöschern. Gerne unterstützen wir Sie aber auch bei der Neubeschaffung und dem Austausch von Feuerlöschern. Wir betreuen Sie ganzheitlich und haben es im Blick, wann die nächste Prüfung und Wartung in Ihrem Unternehmen ansteht.
Zu der Wartung des Brandschutzes gehören auch die RWA-Anlagen (Rauch -und Wärmeabzug). Denn nicht nur das Feuer an sich kann für Ihre Mitarbeiter-/innen lebensgefährlich sein, sondern auch die daraus entstehenden giftigen Brandgase. Der Rauchabzug sorgt in einem Brandfall, dass der entstandene Rauch schnellstmöglich aus dem Gebäude transportiert wird. Somit ist der Rauchabzug auch im vorbeugenden Brandschutz zu verankern. Der Wärmeabzug hat jedoch die Aufgabe die Hitze in einem Brandfall schnellstmöglich nach Außen zu bringen, um die Tragfähigkeit des Gebäudes zu sichern. Die RWA-Anlagen verhindern somit einen Feuersprung, also das ein Entstehungsbrand nicht zu einem Vollbrand wird. Die Wartung von RWA-Anlagen muss einmal im Jahr durchgeführt werden bzw. je nach Branche eventuell häufiger. GBS führt für Sie als Sachverständiger die Wartung vor Ort durch. Hierbei beachten wir die jeweiligen Herstellervorschriften und Angaben des Errichters.
Neben den Feuerlöschern sind in Ihrem Unternehmen auch die Wandhydranten Pflicht. Die Wandhydranten sind an einem Löschmitteltank angeschlossen und verfügen somit über unendliches Löschwasser, was zum einen für den Brandschutzbeauftragten als auch für die Feuerwehr viel effektiver bei der Brandbekämpfung ist als nur ein Feuerlöscher. Wandhydranten müssen daher einmal im Jahr durch einen sachkundigen Prüfer gewartet werden, um sicherzustellen, dass diese im Ernstfall einwandfrei funktionieren. GBS übernimmt bei der Wartung des Brandschutzes auch die Wartung der Wandhydranten. Wir prüfen, ob die Wandhydranten am vorgeschriebenen Ort installiert, frei zugänglich und gut sichtbar sind. Darüber hinaus sichten wir die Umgebungsbedingung und prüfen dahingehend die Wandhydranten, dass diese nicht schadhaft, korrodiert oder undicht sind. Wir beachten dabei die Normen DIN EN 671-3. Gemäß der Normen DIN 1988 Teil 600 und DIN 14462 kümmern wir uns um die Instandhaltung der Wandhydranten sowie die Inspektion der Löschwasseranlagen „nass“ und „nass/trocken“ sowie „trocken“. Auch die Füll- und Entleerungsstation werden von uns gemäß DIN 14462 gewartet.
Innerhalb des vorbeugenden Brandschutzes spielen die Brandschutztüren eine entscheidende Rolle. Denn bei einem Brand stellen die Brandschutztüren sicher, dass in einem Brandfall kein Feuer durch Öffnungen hindurch kommt und somit der Brand bestmöglich abgeschottet wird (DIN 4102). Brandschutztüren schließen sich bei einem Feuer in der Regel selbst automatisch. Sie als Unternehmer-/in tragen dafür Sorge, dass die Brandschutztüren einwandfrei funktionieren.
Gemäß der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Türen und Tore“ lassen sich aus ASR A1.7 entnehmen, dass Sie als Arbeitgeber-/in die Brandschutztüren jährlich prüfen müssen. Wartung, Instandsetzung, Montage oder Austausch von Brandschutztüren (sowie Feststellanlagen) dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Diese benötigen hierfür einschlägige Berufserfahrungen. GBS bietet Ihnen hier ein Komplettangebot an: Wir führen für Sie mindestens einmal im Jahr die regulären Prüf- und Wartungsarbeiten durch. Die Wartungsintervalle hängen davon ab, wie stark die Feuerschutztüren beansprucht werden. Feststellanlagen müssen monatlich geprüft werden − dies berücksichtigen wir in unserem Komplettangebot. Wir sind ebenfalls befähigt, die Feuerschutztüren zu reparieren und/oder ggf. auch auszutauschen. Bei der Wartung von Brandschutztüren beachten wir selbstverständlich die unterschiedlichen Vorschriften je Bundesland.
Die Wartung von Brandschutzklappen ist ein wichtiger Aspekt, um sicherzustellen, dass diese in einem optimalen Zustand sind und im Ernstfall ordnungsgemäß funktionieren. Brandschutzklappen sind spezielle Klappen in Lüftungs- und Klimaanlagen, die im Falle eines Brandes automatisch schließen, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer in andere Bereiche eines Gebäudes zu verhindern. Die Wartung der Brandschutzklappen bietet verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel Reduzierung der Betriebskosten, Versicherungsvorteile, Erhalt der Lebensdauer und Leistungsfähigkeit der Brandschutzklappen. Die Wartung von Brandschutzklappen muss gemäß den Herstellerempfehlungen, einschlägigen Normen und geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Als qualifiziertes Fachpersonal verfügen wir über das notwendige Know-how, um die Brandschutzklappen sachgemäß zu inspizieren, zu warten und gegebenenfalls zu reparieren. Durch eine regelmäßige Wartung können die Brandschutzklappen ihre Funktion im Notfall gewährleisten und somit einen wichtigen Beitrag zur Brandsicherheit eines Gebäudes leisten.
Die Notausgangsbeleuchtung spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit von Personen in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Hotels, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Die Wartung der Notausgangsbeleuchtung ist daher von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass diese im Notfall ordnungsgemäß funktioniert und den Menschen den sicheren Weg aus einem Gebäude bei Stromausfall oder anderen Notfällen zeigt. Eine Notausgangsbeleuchtung muss im Ernstfall 90 Minuten leuchten. Die Gefährdungsbeurteilung sowie die Herstellerangaben (bspw. Lebensdauer der Batterien) der Notbeleuchtungen legen die Prüffristen fest. Neben Gemäß DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie DGUV V3 verfügt GBS über das Know-how sowie Expertise, um die Prüfung und Wartung durchzuführen. Wir kennen die gesetzlichen Vorschriften für die Wartung der Notausgangsbeleuchtung, welche je nach Land, Region und örtlichen Bauvorschriften variieren.