HGBS bietet Ihrem Unternehmen individuelle Betreuungsmodelle und Schulungen zu Arbeitssicherheit und Brandschutz.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben. Dazu überprüfen wir regelmäßig Arbeitsplätze und beraten Ihre Mitarbeiter bei der konkreten Umsetzung vor Ort.
Neben der Stellung des externen Brandschutzbeauftragten organisieren wir die Durchführung von Evakuierungsübungen und die Begehungen zum Brandschutz. Zudem bieten wir die Wartung von brandschutztechnischen Anlagen und die Ausbildung von Brandschutzhelfern an.
HGBS unterstützt Sie beim Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und er Einhaltung des Arbeitsschutzes. Zudem beraten wir bei sicherheitstechnischen Fragen im Rahmen der Beschaffung von Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrgütern.
Sie werden persönlich und rechtssicher betreut. Wechselnde Vertreter im Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) gehören der Vergangenheit an.
Bei uns erhalten sie eine proaktive Betreuung mit Ideen und Vorschlägen, statt Pauschalrechnungen ohne Gegenleistungen.
Ob vor-Ort oder per Telemedizin, unser Team passt sich Ihren betrieblichen Erfordernissen an. Damit Sie auch kurzfristig Antworten auf Ihre Fragen bekommen.
HGBS unterstützt Sie mit professionellen Lösungen im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Brandschutz.
Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Er hat die Pflicht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung sowie die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitssicherheit. In größeren Unternehmen gibt es oft auch einen eigenen Arbeitsschutzausschuss oder Sicherheitsbeauftragte, die sich um die Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit kümmern.
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen unter anderem die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen, die Schulung der Mitarbeiter, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung.
Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung sowie die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitssicherheit. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Vorschriften und Verordnungen, die sich mit speziellen Bereichen der Arbeitssicherheit befassen, wie zum Beispiel der Arbeitsstättenverordnung oder der Gefahrstoffverordnung.
Um den Erfolg von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu messen, können verschiedene Kennzahlen herangezogen werden, wie beispielsweise die Anzahl der Unfälle, die erletzungsraten oder die Ausfallzeiten aufgrund von Unfällen. Diese Daten können regelmäßig ausgewertet und analysiert werden, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Arbeitssicherheit abzuleiten.
Arbeitssicherheit sollte von Anfang an in die Planung und Gestaltung von betrieblichen Abläufen und Prozessen einbezogen werden. Dazu gehört beispielsweise die Identifikation von potenziellen Gefahrenquellen und die Integration von Sicherheitsvorkehrungen in die Arbeitsumgebung und -abläufe. Es ist auch wichtig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, um ein Bewusstsein für die Bedeutung von Arbeitssicherheit zu schaffen.
Die Wartung Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen ist für Sie als Unternehmer-/in unerlässlich. Wir stellen für Sie sicher, dass diese in Ihrem Unternehmen im Ernstfall einwandfrei funktionieren und somit Leben retten.