Mit der Arbeitssicherheit werden präventive Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ergriffen. Die GBS begleitet Sie bei der Umsetzung und Einhaltung des Arbeitsschutzes. Zunächst identifizieren wir potenzielle Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz, um diese dann zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Minimierung oder Beseitigung umzusetzen. Bei uns erhalten Sie alle entsprechenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit – rechtssicher und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Wir übernehmen von der Planung bis hin zur konkreten Umsetzung die Aufgaben des Arbeitsschutzes. Abhängig von Ihrer individuellen Situation, unterstützen Sie unsere Expertinnen und Experten pro-aktiv mit Ideen, Best Practice Beispielen und Umsetzungsvorschlägen.
Wir möchten den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen effizient und effektiv platzieren. Die GBS unterstützt Sie dabei, dass Sie die Arbeitssicherheit optimal in den laufenden Arbeitsprozess integrieren können: praxisnah, individuell je nach Bedarf vor Ort.
Ob Nachweise für Behörden, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder Handbücher – bei uns erhalten Sie das Komplettpaket. So können Sie problemlos Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und Ihr Team in den Arbeitsschutz einbinden.
Ob nur ein Standort oder an mehreren Niederlassungen. Die für Sie zuständige Fachkraft koordiniert bundesweit alle Aktivitäten für Ihr Unternehmen, wie zum Beispiel die Arbeitsschutzbegehung, die Arbeitsschutzunterweisungen oder die Mitarbeiterschulungen.
Gemäß $ 12 ArbSchG ist die Arbeitsschutzbegehung verpflichtend. Ziel der Begehung ist es, potentielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir einen Rundgang durch Ihr Unternehmen vor-Ort durch, um die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten. Hierbei suchen wir nach potenziellen Gefahren wie unsicheren Geräten, gefährlichen Materialien oder unsicheren Arbeitspraktiken. Bei Bedarf erarbeiten wir Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und erstellen abschließend einen Bericht. Dieser Bericht kann von Ihnen als Unternehmen verwendet werden, um Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen verringern.
Für Sie als Unternehmer ist es verpflichtend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. SiFas sind Fachkräfte, die darin geschult sind, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen zu entwickeln und umzusetzen. Somit ist die SiFa verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitsprogramms, die Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen und -audits sowie die Schulung der Mitarbeiter in Sicherheitsfragen. Der Zeitaufwand steigt jedoch enorm, wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Als externe Sifa verfügt die GBS über die sicherheitstechnische Fachkunde im Bereich Arbeitssicherheit. Wir wissen, worauf es im Arbeitsschutz ankommt. Wir beraten Sie praxisnah, individuell je nach Bedarf und vor-Ort.
Durch die Bereitstellung regelmäßiger Arbeitsschutzunterweisungen tragen Sie als Arbeitgeber dazu bei, Arbeitsunfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dadurch reduzieren Sie Ausfallzeiten und damit verbundene Kosten. Der Fokus liegt aber in der Schaffung eines sichereren und gesünderen Arbeitsumfeldes für Ihre Beschäftigten. Denn mit der Arbeitsschutzunterweisung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz kennen und wissen, wie sie geeignete Maßnahmen ergreifen können, um sich und ihre Kollegen zu schützen. Diese Schulung deckt in der Regel eine Reihe von Themen ab, darunter die sichere Verwendung von Geräten, der Umgang mit gefährlichen Materialien und die Reaktion auf Notfallsituationen. Die GBS bietet Ihnen je nach Bedarf individuelle Unterweisungen an: Erstunterweisung, Wiederholungsunterweisung oder Unterweisung aus besonderem Grund.
Die Bedeutung der Arbeitssicherheit kann nicht genug betont werden, da sie nicht nur die Mitarbeiter vor Schaden schützt, sondern auch dazu beiträgt, das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren, die zu Produktivitätsverlusten, erhöhten Gesundheitskosten und sogar rechtlichen Haftungen für Arbeitgeber führen können. Aus diesem Grund haben wir uns nicht nur auf den Bereich der Arbeitsmedizin fokussiert, sondern auch auf den Bereich der Arbeitssicherheit.
Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz im Unternehmen verantwortlich. Er ist verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In größeren Unternehmen werden oftmals auch eigene Arbeitsschutzausschüsse oder Sicherheitsbeauftragte eingestellt, die sich um die Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit kümmern.
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen unter anderem die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen, die Schulung der Mitarbeiter, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung.
Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung sowie die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitssicherheit. Darüber hinaus finden sich noch zahlreiche weitere Vorschriften und Verordnungen im Arbeitsschutzgesetz, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.
Um den Erfolg von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu messen, können verschiedene Kennzahlen herangezogen werden, wie beispielsweise die Anzahl der Unfälle, die Verletzungsraten oder die Ausfallzeiten aufgrund von Unfällen. Diese Daten können regelmäßig ausgewertet und analysiert werden, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Arbeitssicherheit abzuleiten./p>
Arbeitssicherheit sollte von Anfang an in die Planung und Gestaltung von betrieblichen Abläufen und Prozessen einbezogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Identifikationen von potenziellen Gefahrenquellen sowie die Integration von Sicherheitsvorkehrungen in die Arbeitsumgebung und -abläufe. Es ist auch wichtig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, um ein Bewusstsein für die Bedeutung von Arbeitssicherheit zu schaffen.
Ihre Pflicht als Unternehmer ist es nicht nur für die Arbeitssicherheit zu sorgen, sondern auch die richtigen Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. Denn auch diese sorgen dafür, dass Ihre Beschäftigten im Ernstfall geschützt sind.
Die GBS kann als Experte mit jahrelanger Erfahrung Sie bei folgenden Brandschutzmaßnahmen unterstützen: