Wie profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit der GBS?

Pro-aktive Betreuung Arbeitssicherheit (2)

Pro-aktive Betreuung

Wir übernehmen von der Planung bis hin zur konkreten Umsetzung die Aufgaben des Arbeitsschutzes. Abhängig von Ihrer individuellen Situation, unterstützen Sie unsere Expertinnen und Experten pro-aktiv mit Ideen, Best Practice Beispielen und Umsetzungsvorschlägen.

Praxisnahe Umsetzung Arbeitssicherheit-2

Praxisnahe Umsetzung

Wir möchten den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen effizient und effektiv platzieren. Die GBS unterstützt Sie dabei, dass Sie die Arbeitssicherheit optimal in den laufenden Arbeitsprozess integrieren können: praxisnah, individuell je nach Bedarf vor Ort.

Individuelle Unterlagen HGBS Arbeitssicherheit

Individuelle Dokumentation

Ob Nachweise für Behörden, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder Handbücher – bei uns erhalten Sie das Komplettpaket. So können Sie problemlos Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und Ihr Team in den Arbeitsschutz einbinden.

Bundesweite Betreuung von HGBS in der Arbeitssicherheit

Bundesweite Betreuung

Ob nur ein Standort oder an mehreren Niederlassungen. Die für Sie zuständige Fachkraft koordiniert bundesweit alle Aktivitäten für Ihr Unternehmen, wie zum Beispiel die Arbeitsschutzbegehung, die Arbeitsschutzunterweisungen oder die Mitarbeiterschulungen.

Unsere Leistungen in der Arbeitssicherheit

Arbeitsschutzbegehungen

Gemäß $ 12 ArbSchG ist die Arbeitsschutzbegehung verpflichtend. Ziel der Begehung ist es, potentielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) führen wir einen Rundgang durch Ihr Unternehmen vor-Ort durch, um die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten. Hierbei suchen wir nach potenziellen Gefahren wie unsicheren Geräten, gefährlichen Materialien oder unsicheren Arbeitspraktiken. Bei Bedarf erarbeiten wir Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und erstellen abschließend einen Bericht. Dieser Bericht kann von Ihnen als Unternehmen verwendet werden, um Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die das Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen verringern.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Für Sie als Unternehmer ist es verpflichtend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. SiFas sind Fachkräfte, die darin geschult sind, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen zu entwickeln und umzusetzen. Somit ist die SiFa verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Sicherheitsprogramms, die Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen und -audits sowie die Schulung der Mitarbeiter in Sicherheitsfragen. Der Zeitaufwand steigt jedoch enorm, wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Als externe Sifa verfügt die GBS über die sicherheitstechnische Fachkunde im Bereich Arbeitssicherheit. Wir wissen, worauf es im Arbeitsschutz ankommt. Wir beraten Sie praxisnah, individuell je nach Bedarf und vor-Ort.

Arbeitsschutzunterweisungen

Durch die Bereitstellung regelmäßiger Arbeitsschutzunterweisungen tragen Sie als Arbeitgeber dazu bei, Arbeitsunfälle und Verletzungen zu vermeiden. Dadurch reduzieren Sie Ausfallzeiten und damit verbundene Kosten. Der Fokus liegt aber in der Schaffung eines sichereren und gesünderen Arbeitsumfeldes für Ihre Beschäftigten. Denn mit der Arbeitsschutzunterweisung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz kennen und wissen, wie sie geeignete Maßnahmen ergreifen können, um sich und ihre Kollegen zu schützen. Diese Schulung deckt in der Regel eine Reihe von Themen ab, darunter die sichere Verwendung von Geräten, der Umgang mit gefährlichen Materialien und die Reaktion auf Notfallsituationen. Die GBS bietet Ihnen je nach Bedarf individuelle Unterweisungen an: Erstunterweisung, Wiederholungsunterweisung oder Unterweisung aus besonderem Grund.

 

Ganzheitliche Betreuung in der Arbeitssicherheit

Die Bedeutung der Arbeitssicherheit kann nicht genug betont werden, da sie nicht nur die Mitarbeiter vor Schaden schützt, sondern auch dazu beiträgt, das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren, die zu Produktivitätsverlusten, erhöhten Gesundheitskosten und sogar rechtlichen Haftungen für Arbeitgeber führen können. Aus diesem Grund haben wir uns nicht nur auf den Bereich der Arbeitsmedizin fokussiert, sondern auch auf den Bereich der Arbeitssicherheit.

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Durchführung von Sicherheits-unterweisungen
Organisation und Durchführung von Ersthelfer-Schulungen
Organisation und Durchführung von Ersthelfer-Schulungen
Erstellung von individuellen Betriebsanweisungen und Handbüchern innerhalb der Arbeitssicherheit
Erstellung von individuellen Betriebs-anweisungen und Handbüchern
Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften & Aufsichtsbehörden
Zusammenarbeit mit den Berufs-genossenschaften & Aufsichtsbehörden
Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitssicherheit
Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungs-beurteilungen
Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen in der Arbeitssicherheit
Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
Beratung und Beurteilung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
Beratung und Beurteilung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
Ausstattung Ihres Unternehmens mit den passenden Evakuierungsprodukten
Ausstattung Ihres Unternehmens mit den passenden Evakuierungs-produkten

FAQ Arbeitssicherheit

Wer ist für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz im Unternehmen verantwortlich. Er ist verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In größeren Unternehmen werden oftmals auch eigene Arbeitsschutzausschüsse oder Sicherheitsbeauftragte eingestellt, die sich um die Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit kümmern.

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten?

Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen unter anderem die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen, die Schulung der Mitarbeiter, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung. 

Wie ist die Arbeitssicherheit gesetzliche geregelt?

Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung sowie die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitssicherheit. Darüber hinaus finden sich noch zahlreiche weitere Vorschriften und Verordnungen im Arbeitsschutzgesetz, wie zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.

Wie kann der Erfolg Ihrer Arbeitssicherheitsmaßnahmen gemessen werden?

Um den Erfolg von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu messen, können verschiedene Kennzahlen herangezogen werden, wie beispielsweise die Anzahl der Unfälle, die Verletzungsraten oder die Ausfallzeiten aufgrund von Unfällen. Diese Daten können regelmäßig ausgewertet und analysiert werden, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Arbeitssicherheit abzuleiten./p>

Wie kann die Arbeitssicherheit in Ihre betrieblichen Abläufe integriert werden?

Arbeitssicherheit sollte von Anfang an in die Planung und Gestaltung von betrieblichen Abläufen und Prozessen einbezogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Identifikationen von potenziellen Gefahrenquellen sowie die Integration von Sicherheitsvorkehrungen in die Arbeitsumgebung und -abläufe. Es ist auch wichtig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, um ein Bewusstsein für die Bedeutung von Arbeitssicherheit zu schaffen.

Arbeitsmedizinische Beratung

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Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

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Organisation und Durchführung von Ersthelfer-Schulungen

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Erstellung von individuellen Betriebsanweisungen und Handbüchern

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Zusammenarbeit mit den Berufs-genossenschaften & Aufsichtsbehörden

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Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

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Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

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Beratung und Beurteilung zur Ergonomie am Arbeitsplatz

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