Ein Arbeitsmediziner bzw. eine Arbeitsmedizinerin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wichtige Experten im Bereich Arbeitsschutz. Sofern diese nicht intern gestellt werden, können Unternehmen externe Dienstleister, wie die HGBS, beauftragen.
Der Arbeitsmediziner bzw. eine Arbeitsmedizinerin hat die Aufgabe, die Gesundheit der Angestellten zu überwachen und zu fördern. Hierzu zählen beispielsweise die Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen, die Beratung zu Fragen der Gesundheitsvorsorge und die Unterstützung bei der Wiedereingliederung von erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hingegen die Aufgabe, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Gefahren zu minimieren. Hierzu zählen beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung zur Auswahl von Schutzmaßnahmen und die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit.