Brandschutz ist ein äußerst wichtiges Thema in Unternehmen. Es geht darum, vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen zu ergreifen, um Brände zu verhindern und im Falle eines Brandes schnell und sicher handeln zu können. Mit dem vorbeugenden Brandschutz schützen Sie Ihre Beschäftigten bei einem Brandfall. Denn die häufigsten Brandursachen in Unternehmen sind die Elektrizität, Unachtsamkeit und Fehlverhalten von MitarbeiterInnen, ungeschulte Beschäftigte im Arbeitsschutz und Brandschutz oder auch das Missachten von Rauchverboten. Die HGBS unterstützt Sie mit brandschutztechnischer Wartung, Brandschutzhelferausbildungen, Evakuierungsübungen wie auch als externer Brandschutzbeauftragter. So können Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und die lebensrettenden Maßnahmen präventiv umgesetzt werden.
Wir unterstützen Sie bei den Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz. Ob baulicher, anlagentechnischer oder organisatorischer Brandschutz. Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Sie mit einem auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Brandschutzkonzept.
Wir bereiten Ihre Beschäftigten für den Ernstfall vor – praxisnah und vor Ort. Wir bieten Ihnen dafür verschiedene Schulungen für Evakuierungshelfer und / oder Brandschutzhelfer an. Zudem führen wir Brandschutzunterweisungen für Sie und Ihr Team durch. Unser Ziel ist es, dass Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sicherheitsbewusst in einem Brandfall handeln.
Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Brandschutz erkennen wir schnell potenzielle Gefährdungen und können diese gemeinsam mit Ihnen minimieren. Dazu gehört neben der Einrichtung von Arbeitsplätzen, auch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren wie auch die Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
Wir überprüfen und stellen sicher, dass alle Ihre ortsfesten und alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen den elektronischen Regeln gemäß DGUV3 entsprechend installiert, geändert und instand gehalten sind. Hierbei berücksichtigen wir auch die VDE-Verordnung, das Energiewirtschaftsgesetz und das Gesetz über technische Arbeitsmittel.
Die Erschließung von Löschwasser zur Betriebsstätte, die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, die Bildung von Brandabschnitten (bspw. Brandwände) sind nur einige Maßnahmen im baulichen Brandschutz. Als externer Brandschutzbeauftragter erstellen wir Ihnen die notwendigen baulichen Brandschutz-Maßnahmen. Hierbei berücksichtigen wir zum einen die Materialien der Baustoffe in Bezug auf ihr Brandverhalten und Feuerwiderstandes. Zum anderen prüfen und erstellen wir Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne. Unter Brandschutzkonzept beinhaltet zudem die notwendigen Brandschutznachweise und das Brandschutzgutachten.
Der anlagentechnische Brandschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gebäudesicherheit. Eine der wichtigsten Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes sind automatische Brandmeldeanlagen. Diese müssen gemäß DIN 14675 fachgerecht aufgebaut und betrieben werden. Auch der Einbau und die Bemessung von natürlichen Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232 (Rauch- und Wärmefreihaltung) sind im anlagentechnischen Brandschutz zu verordnen. Zudem sind Anlagen zur Löschwasserrückhaltung notwendig sowie Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Fluchtweg- und Rettungswegen. Als externer Brandschutzbeauftragter berücksichtigen wir in unserem Brandschutzkonzept alle Kriterien des anlagentechnischen Brandschutzes. U.a. prüfen wir die eingebauten Brandschutzanlagen auf ihre Wirksamkeit und stellen sicher, dass diese störungsfrei zusammenarbeiten.
Der organisatorische Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts des vorbeugenden Brandschutzes und trägt dazu bei, Menschenleben zu schützen, Sachschäden zu minimieren und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Der organisatorische Brandschutz stellt zudem die Nutzung und den Umgang der technischen und baulichen Brandschutzeinrichtungen sicher. Mit unserer Brandschutzunterweisung sorgen wir dafür, dass Ihre Beschäftigten in einem Brandfall sich richtig verhalten, Brände überhaupt vermeiden, sicher eine Brandbekämpfung durchführen ohne Menschenleben zu gefährden, schnell und sicher evakuieren und Erste-Hilfe-Maßnahmen planen können.
Als Unternehmer haben Sie Sorge dafür zu tragen, dass die brandschutztechnische Einrichtung einwandfrei funktioniert. Hierzu müssen Sie Ihre Brandschutzeinrichtung regelmäßig warten oder instand setzen. Neben dem Sicherstellen von Leben retten im Ernstfall, stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und erhalten die Gewährleistung von Ihren Brandschutzprodukten aufrecht. HGBS führt die Wartungen und Instandhaltungen nach der VDMA 24184-7, DIN 18232 und DIN 14461, DIN 14406 sowie der Landesbauordnung durch. Um herauszufinden, welche Anforderungen bei Ihren Brandschutzeinrichtungen bezüglich Wartung, Wartungs-Rhytmus oder/und Instandhaltung ergeben, führen wir vorab eine Vor-Ort-Inspektionen durch. Folgende Brandschutzeinrichtungen warten wir bzw. setzen wir Instand:
→ Feuerlöscher
→ RWA-Anlagen (Rauch -und Wärmeabzug)
→ Wandhydranten
→ Brandschutztür
→ Brandschutzklappe
→ Notausgangsbeleuchtung
Für den Brandschutz im Unternehmen sind Sie als Arbeitgeber bzw. Unternehmer verantwortlich. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden, Besuchern und Sachwerten vor Bränden zu treffen. Der Arbeitgeber kann diese Verantwortung jedoch auf einen Brandschutzbeauftragten übertragen, der dann für die Umsetzung und Überwachung der brandschutztechnischen Maßnahmen zuständig ist.
Um Brandschutzmaßnahmen zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich: Die Erstellung eines individuellen Brandschutzkonzeptes, das die spezifischen Anforderungen und Risiken des Unternehmens berücksichtigt. In das Brandschutzkonzept fließen auch die baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Maßnahmen ein. Zum ist ein Brandschutzbeauftragter (intern oder extern) sowie ein oder mehrere Evakuierungshelfer zu bestimmen. Die Brandschutzunterweisung ist gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sogar verpflichtend und sorgt dafür, dass alle Beschäftigten in einem möglichen Brandfall vorbereitet sind.
Der Brandschutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt und unterliegt verschiedenen Vorschriften und Gesetzen auf Bundes- und Landesebene. Die Vorschriften und Regelungen können je nach Bundesland variieren. Es gibt Vorschriften im Bereich des Baurechts, der Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Verordnung über die Arbeitsstätten für besondere Arbeitsbereiche (ArbStättV), Sonderbauverordnungen oder die Gefahrstoffverordnung. Die HGBS kann Ihnen als externer Brandschutzbeauftragter helfen, die notwendigen Vorschriften und Regelungen in Ihrem Unternehmen einzuhalten.
Die Brandklassen gemäß EN 13501-1sind ein wesentlicher Bestandteil der Brandschutzunterweisung. Insgesamt gibt es fünf Brandklassen. Die Brandklasse A beinhaltet alle gängigen Materialien, wie Holz, Papier, Textilien. Brandklasse B sind Flüssigkeiten und schmelzende Stoffe, wie Lösungsmittel, Öle und Wachsmittel. Brandklasse C gehört zur Klasse der Gase (Butan, Propan, Wasserstoffe etc.). Metalle (wie z.B. Magnesium, Aluminium oder Natrium) finden sich in der Brandklasse D wieder. Brandklasse F beinhaltet alle Speisefette.
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten liegen darin, regelmäßig die Betriebsstätten zu begehen, um mögliche Brand-Gefahrenquellen zu erkennen und diese zu beurteilen, um daraus geeignete Brandschutzmaßnahmen abzuleiten. Brandschutzbeauftragte können Sie intern oder extern bestellen. Intern jedoch einen Brandschutzbeauftragten zu bestimmen, stellt manch ein Unternehmen vor eine Herausforderung:
Sollten Sie keinen internen Brandschutzbeauftragten in Ihrem Team haben, unterstützt die HGBS Ihr Unternehmern als externer Brandschutzbeauftragter. Aufgrund jahrelanger Erfahrung erkennen wir mögliche Brandgefährdungen sowie die wesentlichen Maßnahmen im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Wir erstellen Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket, zugeschnitten individuell auf Ihr Unternehmen.